Aktuelles...

Ergebnisse der Kundenumfrage 2009/2010

Mit unserem Informationsschreiben im Dezember 2009 wurde an alle unsere Kunden eine Umfrage zur Beurteilung unserer Leistungen, getrennt nach Themenbereichen verschickt. An dieser Stelle möchten wir uns bei allen Teilnehmern für Ihre Rückmeldung bedanken. Wir werden uns bemühen, die Anregungen und Kritiken in unsere Dienstleistung einfliesen zu lassen. Über das positive Gesamtergebnis haben wir uns sehr gefreut. Eine ausführliche Auswertung der Rückmeldungen zu den einzelnen Fragen können Sie sich hier ansehen.

11. Verwaltungsbeiratsseminar am 13.03.2010

Am 13.03.2010 hat das 11. Fachseminar unserer Firma für Verwaltungsbeiräte und Wohnungseigentümer stattgefunden.

Es standen folgende Themen auf der Tagesordnung:

        • Immobilienbewertung  und Vermarktung
        • Thermografie zur Erkennung von Gebäudeschwachstellen
        • Instandhaltungsplanung

Das ausführliche Seminarprogramm mit Referenten können Sie sich hier ansehen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen gemäß § 35a EStG

Das Bundesfinanzministerium hat in zwei Anwendungsschreiben zum § 35a EStG (zuletzt vom 15.02.2010) einige Neuregelungen erlassen. Früher haben selbstnutzende Wohnungseigentümer nicht von den Regelungen profitiert, wonach z. B. Hausmeister-, Hausreinigungs- und Handwerkerlöhne steuerlich geltend gemacht werden können. Nun wurden auch Sie in den Kreis der Begünstigten mit aufgenommen. Daher ergeben sich neue Anforderungen an die Jahresabrechnung für eine Eigentümergemeinschaft. Da nur die Lohnanteile aus den Rechnungen (also ohne Materialkosten) steuerlich begünstigt sind, müssen diese auf den Jahresabrechnungen separat ausgewiesen werden.

Wir haben unsere Buchhaltung entsprechend angepasst, um Ihnen diese Beträge im Rahmen der kommenden Abrechnung separat ausweisen können.

Das Anwendungsschreiben zum § 35a EStG vom 26.10.2007 können Sie hier einsehen.

Neues Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zum 01.07.2007 in Kraft getreten

Die seit längerer Zeit geplante Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und anderer, die Eigentümergemeinschaften betreffenden Gesetze (wir hatten bereits dazu berichtet) sind nun zum 01.07.2007 in Kraft getreten. Hier können Sie sich eine Gegenüberstellung der “alten” und des “neuen” Gesetztestextes herunterladen.

Zusätzlich haben wir hier auf einen Blick alle wesentlichen Änderungen der WEG-Reform zusammengefasst.

Änderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007)

Die neue Energieeinsparverordnung wird den Energieausweis ab 1. Juli 2008 schrittweise verpflichtend einführen.

Ab 01.07.2008 werden Energieausweise für ältere Wohngebäude mit Baujahr bis 1965 bei Verkauf und Neuvermietung erforderlich

  • Ab 01.01.2009 werden Energieausweise auch für Wohngebäude aller Baujahre bei Neubau, Verkauf und Neuvermietung erforderlich
  • Ab 01.07.2009 Energieausweise für Nichtwohngebäude (Gewerbeobjekte) erforderlich
  • Bei Denkmalgeschützten Gebäuden gibt es Ausnahmeregelungen

Wir werden für die nächste Eigentümerversammlung einen entsprechenden Beschlussantrag zur Erstellung eines Energieausweises für Sie vorbereiten.

Erhöhung der Garantiesumme „Caisse de Garantie“

Im vergangenen Jahr wurde unser Unternehmen erneut durch die Caisse de Garantie geprüft. Aufgrund des positiven Prüfungsergebnisses wurde die Garantiesumme von bisher ca. 1,8 Millionen € auf über 2,4 Millionen € erhöht. Das neue Garantiezertifikat können Sie hier einsehen.

Weitere Informationen zur Caisse de Garantie können Sie auf unter “Garantiekasse” abrufen.

Aktuelle BGH-Rechtsprechung zum Thema Teilrechtsfähigkeit von WEG’s (Beschluss V ZB 32/05 vom 02.06.2005)

Am 02.06.2005 hat der BGH eine neue Entscheidung zum Thema Teilrechtsfähigkeit von Eigentümergemeinschaften mit folgenden Kernaussagen veröffentlicht.

  • Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtsfähig, soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt.
  • Neben der Haftung der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft kommt eine akzessorische gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer nur in Betracht, wenn diese sich neben dem Verband klar und eindeutig auch persönlich verpflichtet haben.
  • Gläubiger der Gemeinschaft können auf deren Verwaltungsvermögen zugreifen, das auch die Ansprüche der Gemeinschaft gegen die Wohnungseigentümer und gegen Dritte umfasst.
  • Zu den pfändbaren Ansprüchen der Gemeinschaft gehören der Anspruch, ihr die finanzielle Grundlage zur Begleichung der laufenden Verpflichtungen durch Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan, seine Ergänzung (Deckungsumlage) oder die Jahresabrechnung zu verschaffen, sowie Ansprüche aus Verletzung dieser Verpflichtung.

Hier können Sie sich die Entscheidung herunterladen (PDF-Datei 212 KB).

 

BGH-Rechtsprechung vom 20.09.2000 zum “Zitterbeschluß”

Hier können Sie  Informationen zur geänderten Rechtsprechung des BGH in Bezug auf die sogenannten “Zitterbeschlüsse” (Pseudovereinbarungen) abrufen (bitte anklicken).

- BGH-Beschluß vom 20.09.2000 (Originaltext)

- Information des BFW

-  Artikel in der Zeitschrift “Immobilien Praxis und Recht”

- Artikel in der Hausbesitzer-Zeitung vom 20.03.2001 zum Thema “Zitterbeschluß”

- Wohnung & Haus Ausgabe 1. Quartal 2001

 

 


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Suchbegriffe: professionelle Hausverwaltung, Wohnungsverwaltung, Gewerbeverwaltung, WEG Verwaltung, Grundstücksverwaltung, Mietverwaltung, Immobilien, Immobilienverwaltung, Wohnungseigentum, Wohnung, Eigentumswohnung, Nuernberg, Fuerth, Erlangen, Sicherung der Treuhandgelder wie Wohngeld, Sonderumlagen, Rücklagen durch Bankgarantie (Caisse de Garantie), Mitglied im Bundesfachverband Wohnungsverwalter (BfW), Bayern, Nordbayern